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Im Bereich FAQ finden Sie Antworten zu vielen Fragen im Bereich der medizinischen Begutachtung.

  • Wann wird eine medizinische Begutachtung durchgeführt?
    Grundsätzlich geht es bei einer medizinischen Begutachtung um eine Bestimmung des Gesundheitszustandes des Antragstellers zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dabei fließen verschiedene Faktoren, so z.B. die Krankheitsgeschichte, familiäre anamnestische Fragen, Unfallhergang, Operationen und deren Ergebnisse und auch der berufliche Werdegang mit ein. In der Regel werden die Fragen zum Gesundheitszustand für ein rechtliches Verfahren (Unfallversicherung, Rentenversicherung, Sozialgericht, Behandlungsfehler und so weiter) benötigt. Hierfür ist eine unabhängige Bewertung durch einen Sachverständigen erforderlich.
  • Wie erfolgt eine medizinische Begutachtung?
    Man unterscheidet 2 Formen von medizinischen Gutachten. Wenn es um eine Beurteilung des Gesundheitszustandes geht, ist in der Regel immer eine sorgfältige klinische Untersuchung erforderlich. Dabei wird insbesondere auf die für die Begutachtung relevanten Fragestellungen und gesundheitlichen Aspekte eingegangen. Beispiele hierfür sind Untersuchungen nach einem Unfallgeschehen, zur Arbeitsfähigkeit, in Rentenverfahren und so weiter. Bei der zweiten Gutachtenform handelt es sich um „Gutachten nach Aktenlage“. Hier geht es nicht vordergründig um eine Beurteilung des Gesundheitszustandes des Antragstellers, sondern um die Bewertung durchgeführter medizinischer Maßnahmen. Die häufigsten Gutachten dieser Art werden bei vermuteten Behandlungsfehlern (in der Regel bei Operationen) durchgeführt.
  • Was kostet eine medizinische Begutachtung?
    Die Vergütung eines Gutachters erfolgt anhand des sogenannten Justiz-Vergütungs- Entschädigungsgesetzes (JVEG) oder vergleichbarer Richtlinien. Die Stundensätze liegen hier zwischen 80 und 120 €, sodass ein Gutachten mit einer einfachen Fragestellung in der Regel Kosten zwischen 500 und 1500 € verursacht. Anders ist die Situation bei komplexen Fragestellungen oder bei einer längeren Krankengeschichte, welche ein umfangreiches Aktenstudium für den Gutachter erforderlich machen. Bei derartigen Fällen können Gutachtenhonorare von 2000-4000 € und mehr entstehen. Zusätzlich fallen weitere Kosten in Form des oben genannten Stundensatzes an, wenn der Sachverständige sein Gutachten in einer Verhandlung erläutern muss.
  • Wie lange dauert ein Gutachtenverfahren?
    Der Gutachter ist an gesetzliche Vorgaben zur Bearbeitung gebunden. Die Bearbeitungszeit liegt im Normalfall bei 3 Monaten, kann aber auf Antrag verlängert werden. Oft kommt es auch zu Verzögerungen, wenn die Krankenakte bzw. das vorliegende Bildmaterial unvollständig sind. Es ist deshalb für den Antragsteller wichtig, die Vollständigkeit der Akte bereits bei Beantragung eines Gutachtenverfahrens zu überprüfen, um so Zeit zu sparen. Neben der Zeit, welche der Gutachter benötigt, kommt die Bearbeitungszeit des Antragstellers bzw. der beantragenden Institution (z.B. Sozialamt, Rentenversicherung, Unfallversicherung und so weiter) hinzu. In derartigen Verfahren liegt dann die gesamte Bearbeitungszeit in einem Zeitfenster von 6-12 Monaten. Völlig anders gestaltet sich das Bild bei vermuteten Behandlungsfehlern (sogenannte Haftungsschäden) im Bereich des Zivil- oder Strafrechts. Hier ziehen sich die Verfahren oftmals über 3-5 Jahre und länger hin.
  • Was ist ein privates Gutachten?
    Im Regelfall wird ein unabhängiger medizinischer Sachverständiger von der Einrichtung/Institution/Behörde benannt, welche ein Gutachten benötigt. Wenn eine Privatperson oder eine Anwaltskanzlei als Vertretung eines Mandanten Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens des benannten medizinischen Sachverständigen haben, ist es ihnen freigestellt, eine zusätzliche, private Begutachtung durchführen zu lassen. Diese findet Eingang in das Verfahren, wird aber in ihrer Wertigkeit in der Regel unter dem Gutachten des benannten medizinischen Sachverständigen eingestuft. Ausnahme ist, wenn das private Gutachten relevante fachliche Inhalte enthält, welche im Verfahren bisher nicht beachtet, oder nicht entsprechend ihrer Wertigkeit gewürdigt wurden.
  • Was ist eine Schlichtungsstelle, worum handelt es sich bei einem medizinischen Schlichtungsverfahren?
    Eine Schlichtungsstelle nach § 16 BGG ist eine Einrichtung eines Verbandes, in der Streitfälle außergerichtlich verhandelt werden. Für medizinische Schlichtungsverfahren haben diese Rolle die Landesärztekammern der einzelnen Bundesländer übernommen. Hier werden Arzthaftpflichtverfahren bei vermuteten Behandlungsfehlern vor oder anstelle einer Klage durchgeführt. Die Begutachtung erfolgt dabei im Normalfall nach Aktenlage, persönliche Nachuntersuchungen bilden eine absolute Ausnahme. Durch ein Schlichtungsverfahren ergeben sich mehrere Vorteile. Die Verfahren werden außergerichtlich durchgeführt, dies bedeutet, dass der Antragsteller keinen Rechtsbeistand benötigt. Für die Antragstellung der Person ist das Verfahren kostenfrei. Da die Schlichtungsstellen in der Bearbeitungszeit an gesetzliche Vorgaben gebunden sind und keine weiteren Institutionen zwischengeschaltet sind, ist die Bearbeitungszeit wesentlich kürzer als beispielsweise bei gerichtlichen Verfahren. Durch die Einschaltung einer Schlichtungsstelle wird die Fixierung nicht unterbrochen. Die Gutachtenverfahren sind rechtlich nicht bindend, haben aber bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung einen hohen Stellenwert. Nachteilig ist zu bewerten, dass bei fehlender Einigung zwischen Antragsteller und -gegner nach einem Schlichtungsspruch durch die Schlichtungsstelle ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.
  • Was ist ein Behandlungsfehler?
    In der Literatur findet sich hierzu die Definition: „Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt bei der Behandlung eines Patienten gegen die allgemein anerkannten Regeln und Standards der ärztlichen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Durchführung der Behandlung verstößt“ (H. H. Marx: Medizinische Begutachtung; Thieme Verlag). Es liegt also ein Verstoß gegen anerkannte Regeln der Heilkunde vor. Dabei sind 2 Fallgruppen zu unterscheiden: Die kleinere Gruppe betrifft die Schadensfälle, bei denen das Fehlverhalten des Arztes unstrittig ist (z.B. Operation der falschen Höhe bei Bandscheibenvorfällen). Die zweite Gruppe betrifft den großen Rest an Vorwürfen, bei denen der Arzt den Fehler bestreitet, oder zumindest ein Ursachenzusammenhang angezweifelt wird. Im Strafrecht muss die Staatsanwaltschaft im Verfahren den Beweis erbringen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Im Zivilrecht fällt diese Aufgabe den Patienten zu. Er ist mit der Erbringung der Beweislast damit in einer schwierigen Situation. Oftmals wird ein negativer Ausgang einer Behandlung mit dem Vorwurf einer fehlerhaften Behandlung verknüpft. Dies ist inhaltlich falsch und sollte dringend beachtet werden! Weder im Strafrecht noch im Zivilrecht ist eine nicht erfolgreiche Behandlung geeignet, einen ärztlichen Fehler zu beweisen!
  • Wann verjährt ein Behandlungsfehler?
    Die Verjährungsfrist von Behandlungsfehlern beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre. Sie beginnt am Schluss des Jahres, in dem der vermutete Fehler begangen und durch den Patienten bemerkt wurde.
  • Was ist eine Komplikation?
    Eine Komplikation ist ein Ereignis innerhalb eines Krankheitsgeschehens, welches im Verlauf einer Grunderkrankung auftritt und hier in der Regel zu einer unerwünschten Entwicklung bzw. einem ungünstigen Verlauf führt (Roche: Lexikon der Medizin. 1987). Vereinfacht formuliert handelt es sich um ein Ereignis, welches eine Krankheit oder eine Operation ungünstig beeinflusst (Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch. 1990). Damit wird die Grundkrankheit bzw. das gesamte Behandlungsgeschehen im Verlauf ungünstiger als im normalen Fall zu erwarten wäre. Aus Definition heraus wird deutlich, dass eine Komplikation ohne und auch mit ärztlichem Einfluss möglich ist. Komplikationen bilden ein Hauptproblem vor allem im operativen Bereich eines Behandlungsgeschehens.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Komplikation und einem Behandlungsfehler?
    Man unterscheidet 2 Formen von medizinischen Gutachten. Wenn es um eine Beurteilung des Gesundheitszustandes geht, ist in der Regel immer eine sorgfältige klinische Untersuchung erforderlich. Dabei wird insbesondere auf die für die Begutachtung relevanten Fragestellungen und gesundheitlichen Aspekte eingegangen. Beispiele hierfür sind Untersuchungen nach einem Unfallgeschehen, zur Arbeitsfähigkeit, in Rentenverfahren und so weiter. Bei der zweiten Gutachtenform handelt es sich um „Gutachten nach Aktenlage“. Hier geht es nicht vordergründig um eine Beurteilung des Gesundheitszustandes des Antragstellers, sondern um die Bewertung durchgeführter medizinischer Maßnahmen. Die häufigsten Gutachten dieser Art werden bei vermuteten Behandlungsfehlern (in der Regel bei Operationen) durchgeführt.
  • Wie gehe ich als Patient bei einem vermuteten Behandlungsfehler vor?
    Es gibt sehr unterschiedliche Möglichkeiten, auf einen vermuteten Behandlungsfehler zu reagieren. Deshalb wird an dieser Stelle versucht, je nach Schwere des Vorfalles bestimmte Reaktionsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ein einfacher Weg ist bei einem vermuteten Fehler direkt auf die Beschwerdestelle des Krankenhauses zu zugehen. Oftmals können hier vor allem kleinere Probleme unmittelbar geklärt und abgestellt werden. Unterstützung findet man auch in jedem Falle bei der Krankenkasse. Durch eine definierte, standardisierte Vorgehensweise und die Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst der Krankenkassen kann an dieser Stelle zeitnah und fachgerecht reagiert werden. Eine weitere Möglichkeit, insbesondere bei operativen Problemen, besteht in der Einschaltung einer Schlichtungsstelle bei der zuständigen Landesärztekammer. Man hat hier die Sicherheit einer unabhängigen und objektiven Bewertung des Sachverhaltes, ohne dass primäre Kosten entstehen in einen zeitlich zumutbaren Bereich. An letzter Stelle sollte ein juristisches Vorgehen in Form einer Zivilklage bzw. eines Strafprozesses stehen. Hier ist primär die Einschaltung eines Rechtsbeistandes im Verfahren erforderlich. Auch bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung entstehen in der Regel nicht unerhebliche Kosten.
  • Wer begutachtet Wirbelsäulenerkrankungen?
    In den Bereichen der konservativen und noch mehr operativen Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen ergeben sich eine Vielzahl von Überschneidungen zwischen Neurochirurgen und Orthopäden/Unfallchirurgen. Es gibt hier keine Grenzen, nur fließende Übergänge. Dies gilt gleichermaßen für degenerative Erkrankungen, wie auch Tumore, entzündliche Geschehen oder Unfälle. Dementsprechend sind auch die genannten Fachgebiete gleichermaßen kompetent bei der Begutachtung von Wirbelsäulenerkrankungen und erkennen auch die Beurteilungen des anderen Fachgebietes an. Trotzdem ist es eine ungeschriebene Regel, dass Gutachter und Behandler der gleichen Fachdisziplin zugehörig sind.
  • Was ist ein FAQ-Abschnitt?
    Ein FAQ-Abschnitt beantwortet häufig gestellte Fragen zu deinem Unternehmen, z.B. „Wohin kann geliefert werden?“, „Was sind die Öffnungszeiten?“ oder „Wie buche ich eine Dienstleistung?“. Mit FAQ erleichterst du Besuchern die Navigation auf deiner Website und verbesserst gleichzeitig deine SEO.
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